Wiederholung von Prüfungen
Unabhängig davon, was Sie studieren gelten folgende Regelungen:
1. Schriftliche Prüfungen können in dieser Form einmal wiederholt werden.
WICHTIG: Die Wiederholung von Prüfungsleistungen hat spätestens am übernächsten Prüfungstermin zu erfolgen.
Wenn man diese Wiederholung auch nicht besteht, gibt es eine mündliche Nachprüfung im zeitlichen Zusammenhang (bis 6 Wochen) mit dem Termin der nicht bestandenen Prüfung. Diese mündliche Nachprüfung hat als Ergebnis entweder ein "bestanden" (4.0) oder ein "nicht bestanden" (5.0).
Wenn man die Nachprüfung auch nicht besteht, wird man eigentlich exmatrikuliert und verliert den Prüfungsanspruch. In diesem Fall muss ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt werden:
Die Zweitwiederholung erfolgt schriftlich und ist spätestens zum übernächsten Prüfungstermin abzulegen.
Hier entscheidet grundsätzlich der Prüfling selbst, ob er am nächsten oder übernächsten schriftlichen Prüfungstermin teilnimmt. Hat die Zweitwiederholungsprüfung in schriftlicher Form stattgefunden und wird diese nicht mit „ausreichend“ bewertet, hat der Prüfling außerdem einen Anspruch auf eine mdl. Nachprüfung.
Für die schriftliche Zweitwiederholungsprüfung gilt, dass das volle Notenspektrum ausgeschöpft werden darf.
ACHTUNG, diese Aussagen bezieht sich auf die SPO14/15, wer vorher angefangen hat zu studieren hat mit dem bewilligten Härtefallantrag nur noch die Chance auf eine mündliche Prüfung mit Ergebnis entweder "bestanden" (4.0) oder "nicht bestanden" (5.0)
2. Mündliche Prüfungen und Prüfungsleistungen anderer Art können nur einmal wiederholt werden. Wenn man diese 1. Wiederholung nicht besteht, muss ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt werden.
3. Studienleistungen sind grundsätzlich unbenotet und dürfen solange wiederholt werden, bis sie bestanden sind.
Formular für den Antrag auf Zweitwiederholung
3. Was passiert, wenn man diese letzte Chance in einem Modul in Anspruch genommen hat, bestanden hat und dann in einem anderen Modul noch einmal in diese Lage kommt? In diesem Fall kann man zwar wieder einen solchen Antrag auf Zweitwiederholung stellen, hier entscheidet aber nach Stellungnahme des Prüfungsausschusses ein Mitglied des Präsidiums.
Ein Zweitwiederholungsantrag für eine gleiche Prüfung (Drittwiederholung) ist NICHT zulässig.
Hier noch einige wichtige Informationen zum Thema Wiederholung von Prüfungen:
- Die Prüfungen müssen spätestens bis zum übernächsten Prüfungstermin nachgeholt werden.
Bitte denken Sie daran sich auch für die Wiederholungsklausuren im CAS anzumelden!
- Orientierungsprüfung: hier gibt es nur eine Wiederholungsprüfung, die aus Nachklausur und ggf. der mündlichen Nachprüfung besteht. Wer hier nicht besteht, verliert den Prüfungsanspruch - es gibt hier also keine Zweitwiederholung. Die Orientierungsprüfung besteht aus den drei Klausuren von Modul BA.01.
- Studienleistungen (Praktika und nicht benotete Seminare) dürfen mehrfach wiederholt werden