Bei der Masterarbeit dürfen Sie unter Beweis stellen, was Sie im Studium alles gelernt haben.
Anmeldeformular MasterarbeitMasterarbeit Biologie
WICHTG: Voraussetzung für den Beginn der Masterarbeit ist, dass Sie 90 LP (bzw. 27 MA-Ed-Bio) absolviert haben.
Sobald alle Leistungen absolviert sind, können Sie die Masterarbeit anmelden (Nachweise über Notenauszug erforderlich). Diese läuft über 6 Monate, auf begründeten Antrag kann eine Fristverlängerung von zwei Monaten, in begründeten Ausnahmefällen nochmal um einen Monat gewährt werden. (Attest)
Zu beachten:
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Man sollte sich innerhalb von drei Monaten nach der letzten Prüfung mit der Masterarbeit beginnen.
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Achtung: Die Masterarbeit mus spätestens 1 Monat nach Beginn der Arbeit in CAS angemeldet werden. (Prozess siehe unten). Die Studienkommission behält sich auch das Recht vor, in Einzelfällen Laborbücher zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob in der Arbeit dargestellten Experimente innerhalb der angemeldeten Bearbeitungszeit erzielt worden sind.
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Der/Die erste Gutachter/in sollte ein professorales Mitglied der Fakultät sein. Die beiden Gutachter/innen sollten aus zwei verschiedenen Instituten sein, um eine unabhängige Begutachtung zu gewährleisten. Als Gutacher/in kommen Prüfer/innen aus folgender Liste infrage, Prueferliste (pdf)
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externe Arbeiten müssen vorher vom Prüfungsausschuss bewilligt werden (zum Antrag auf Genehmigung einer externen Abschlussarbeit)
Zur Anmeldung bitte das verlinkte Formular ausfüllen, das ausgefüllte Formular absenden, die erstelle pdf-Datei unterschreiben und an die PrüferInnen zum Eintragen im CAS zuschicken.
Formular Anmeldung Masterarbeit
Der/Die erste Gutachter/in sollte ein professorales Mitglied der Fakultät sein, der/die zweite Gutachter/in sollte aus einer anderen Arbeitsgruppe kommen.
Wer die Prüfungsbefugnis hat, können Sie der Prueferliste (pdf)
Die Abgabe der Arbeit erfolgt direkt bei PrüferIn.
Will man eine externe Masterarbeit anfertigen, muss man dies beim Studiendekan beantragen. In der formlosen Zusage des externen Betreuenden muss stehen, dass "die Arbeit betreut und dem Studierenden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden". Auch hier ist der/die erste Gutachter/in professorales Mitglied der Fakultät.
Zur Verlängerung der Arbeit füllen Sie bitte den Antrag auf Prüfungsanspruch-Verlängerung aus und senden per Email an den Studiendekan. Eine zweite Verlängerung ist nur im Krankheitsfall mit Attest möglich.
Sie benötigen drei Exemplare: Das erste Exemplar geht an den/die ErstgutachterIn, das zweite an den/die ZweitgutachterIn, und das dritte Exemplar soll in den Briefkasten des Studierendensekretariats eingeworfen werden. Als Abgabedatum gilt der Tag, an dem Ihre Abschlussarbeit bei dem/der ErstgutachterIn eingereicht wurde.
Wissenschaftliche Arbeiten sollten im Stil wissenschaftlicher Publikationen verfasst werden.