Anerkennungen von Leistungen innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems
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Anerkennungen von Leistungen innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems

Grundsätzliche Regelungen
Die grundsätzlichen Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden sich in den Prüfungsordnungen:
Bachelor Biologie: SPO vom 27. Juni 2017 (SPO BA 2017), § 19
Master Biologie: SPO vom 21. Oktober 2014 (SPO Master 2014), § 18
Bachelor of Education: SPO vom 05.August 2015 (SPO Bachelor of Education 2015), §18
Danach können die im Studienplan jeweils geforderten Leistungen auch durch Anerkennung externer Leistungen erbracht werden.
Externe Leistungen können dabei wiefolgt erworben sein:
1. innerhalb des Hochschulsystems (weltweit),
2. außerhalb des Hochschulsystems (an Institutionen mit genormtem Qualitätssicherungs- systemen; die Anerkennung kann versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden sollen).
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der Studierenden, unter der Voraussetzung, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen.
Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss, der nach Anhörung der zuständigen Fachvertreter über die Anerkennung und ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet.
Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, werden im Notenauszug als „anerkannt“ ausgewiesen. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme wird die Note übernommen, bei Nichtvergleichbarkeit kann eine Umrechnung erfolgen.
Vorgehensweise für Erstsemester
Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistungen erfolgt nach der Immatrikulation auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation (konkrete Vorgehensweise: s.u.).
Konkrete Vorgehensweise:
- Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen aktuellen Version des Modulhandbuches ihres Studiengangs.
- Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcripts und entsprechenden Auszügen aus den Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlich, Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
- Handelt es sich dabei um Leistungen, die an Bildungseinrichtungen erworben wurden, die nicht zum Hochschulsystem gehören oder auch um berufliche Leistungen, so kann eine Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtungen an denen die Leistungen erbracht wurden über ein genormtes Qualitätssicherheitssystem verfügen. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.
- Besprechen Sie gegebenenfalls bereits jetzt Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung Frau Dr. Urszula Weclawski während der Sprechstundenzeiten ab.
- Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular aus und reichen Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter/Ansprechpartner ein.
- Den oder die von den Fachvertretern ausgefüllten Anträge werden intern an den Vorsitzenden der Prüfungskommission weitergeleitet.
- Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinatorin. Bei der Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester
Der Bewerbung ist ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen. Zusätzlich ist für alle für eine Anerkennung relevanten Leistungen ein Auszug aus dem Modulhandbuch erforderlich, um eine Gleichwertigkeitsprüfung vornehmen zu können. Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistungen erfolgt nach der Immatrikulation auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation (konkrete Vorgehensweise: s.u.).
Es wird dringend empfohlen vor der Bewerbung eine Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen. Für Bewerber zum 4. oder einem höheren Fachsemester ist eine vorhergehende Beratung am ZIB (Zentrum für Information und Beratung) Pflicht. Die Beratungs-Bescheinigung muss bei der Bewerbung vorgelegt werden.
Studiengangswechslern aus den Studiengängen Bachelor Chemie oder Chemische Biologie oder auch vom Bachelor Biologie zu Bachelor of Education Biologie und umgekehrt am KIT reicht als Nachweis der Notenauszug des KIT mit Verifizierungscode.
Konkrete Vorgehensweise:
- Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen aktuellen Version des Modulhandbuchs Bacher/Master Lebensmittelchemie.
- Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcripts und entsprechenden Auszügen aus den Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlich, Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
- Handelt es sich dabei um Leistungen, die an Bildungseinrichtungen erworben wurden, die nicht zum Hochschulsystem gehören oder auch um berufliche Leistungen, so kann eine Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtungen an denen die Leistungen erbracht wurden, überein genormtes Qualitätssicherheitssystem verfügen. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.
- Besprechen Sie Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung bei Dr. Urszula Weclawski (bitte Sprechzeiten einhalten oder einen Termin vereinbaren).
Reichen Sie die Unterlagen nach Punkt 2 mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. - Beantragen Sie nach erfolgter Immatrikulation die Anerkennung der Leistungen.
- Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular aus und reichen den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter ein.
- Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinatorin. Bei der Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Anerkennungen von Leistungen eines Auslandsaufenhaltes
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer ausländischen anerkannten Hochschule erbracht werden, können und sollen so weit wie möglich anerkannt werden. Dazu ist die Anerkennungsmöglichkeit vor dem Auslandsaufenthalt zu prüfen und innerhalb einer Anerkennngszusage zu dokumentieren. Wenn Sie diesen Schritt überspringen, kann keine Anerkennung garantiert werden.
Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt zu stellen.
Konkrete Vorgehensweise vor dem Auslandsaufenthalt:
- Kontaktieren Sie zunächst die für die Beratung bei Auslandsaufenthalten zuständige Fachstudienberatung Prof. Andreas Diepold.
- Beantragen Sie die Anerkennungszusage von Leistungen bei dem jeweiligen Fachvertreter.
- Füllen Sie dazu das Antragsformular für die Anerkennungszusage aus und reichen Sie den Antrag bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter ein.
- Die Anerkennungszusage wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt und Ihnen zugeschickt. Bitte bewahren Sie diese bis zu der eigentlichen Anerkennung auf.
Konkrete Vorgehensweise nach dem Auslandsaufenthalt:
- Frist: Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
- Reichen Sie die Anerkennungszusage und das Anerkennungs-Formular beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein.
- Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinator/in. Bei der Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Zuständige Fachvertreter/in für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Fachgebiet |
FachvertreterIn |
Alle Module der Biologie außer Mikrobiologie |
Prof. Dr. Jörg Kämper |
Mikrobiologie
|
Prof. Reinhardt Fischer |
Allgemeine Chemie |
Prof. Dr. Silke Behrens |
Organische Chemie |
Dr. Christin Bednarek |
Mathematik |
Prof. Dr. Jörg Kämper |
Statistik |
Prof. Dr. Bernhard Klar |
Biochemie |
Prof. Dr. Frank Breitling |