Die grundsätzlichen Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden sich in den Prüfungsordnungen:
Bachelor Biologie: SPO vom 27. Juni 2017 (SPO BA 2017), § 19
Master Biologie: SPO vom 21. Oktober 2014 (SPO Master 2014), § 18
Bachelor of Education: SPO vom 05.August 2015 (SPO Bachelor of Education 2015), §18
Danach können die im Studienplan jeweils geforderten Leistungen auch durch Anerkennung externer Leistungen erbracht werden.
Externe Leistungen können dabei wiefolgt erworben sein
1. innerhalb des Hochschulsystems (weltweit)
2. außerhalb des Hochschulsystems (an Institutionen mit genormtem Qualitätssicherungs- systemen; die Anerkennung kann versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden sollen)
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der Studierenden, unter der Voraussetzung, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen.
Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss, der nach Anhörung der zuständigen Fachvertreter über die Anerkennung und ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet.
Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, werden im Notenauszug als „anerkannt“ ausgewiesen. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme wird die Note übernommen, bei Nichtvergleichbarkeit kann eine Umrechnung erfolgen.
Vorgehensweise für Erstsemester
Konkrete Vorgehensweise:
Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester
Der Bewerbung ist ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen. Zusätzlich ist für alle für eine Anerkennung relevanten Leistungen ein Auszug aus dem Modulhandbuch erforderlich, um eine Gleichwertigkeitsprüfung vornehmen zu können. Der Prüfungsausschuss
entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistungen erfolgt nach der Immatrikulation auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation (konkrete Vorgehensweise: s.u.).
Es wird dringend empfohlen vor der Bewerbung eine Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen. Für Bewerber zum 4. oder einem höheren Fachsemester ist eine vorhergehende Beratung am ZIB (Zentrum für Information und Beratung) Pflicht. Die Beratungs-Bescheinigung muss bei der Bewerbung vorgelegt werden.
Studiengangswechslern aus den Studiengängen Bachelor Chemie oder Chemische Biologie oder auch vom Bachelor Biologie zu Bachelor of Education Biologie und umgekehrt am KIT reicht als Nachweis der Notenauszug des KIT mit Verifizierungscode.
Konkrete Vorgehensweise:
Reichen Sie die Unterlagen nach Punkt 2 mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.
Anerkennungen von Leistungen eines Auslandsauenhaltes
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer ausländischen anerkannten Hochschule erbracht werden, können und sollen so weit wie möglich anerkannt werden. Dazu ist bei einigen Austauschprogrammen wie z.B. ERASMUS, die Anerkennungsmöglichkeit vor dem Auslandsaufenthalt zu prüfen und zu dokumentieren. In allen anderen Fällen ist es notwendig, eine eventuelle Anerkennungsmöglichkeit vorher mit den jeweiligen Fachvertretern am KIT zu besprechen und die Absprache ebenfalls schriftlich zu dokumentieren. Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular (doc)
Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten erhalten Sie auch auf der Seite Exchange Programs
Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt zu stellen.
Konkrete Vorgehensweise vor dem Auslandsaufenthalt:
Konkrete Vorgehensweise nach dem Auslandsaufenthalt:
Zuständige Fachvertreter/in für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Fachgebiet |
Fachvertreter |
Alle Module der Biologie |
Prof. Dr. Jörg Kämper |
Allgemeine Chemie |
Prof. Dr. Silke Behrens |
Organische Chemie |
Dr. Norbert Foitzik |
Mathematik |
Prof. Dr. Jörg Kämper |
Mikrobiologie |
Prof. Dr. Reinhard Fischer |
Statistik |
Prof. Dr. Bernhard Klar |