Anerkennungen von Leistungen innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems

BildMaren Riemann

Grundsätzliche Regelungen

Vorgehensweise für Erstsemester

Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester

Anerkennungen von Leistungen eines Auslandsaufenthaltes

Zuständige Fachvertreter/in

 

Grundsätzliche Regelungen

 

Die grundsätzlichen Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden sich in den Prüfungsordnungen:

 

Bachelor Biologie: SPO vom 27. Juni 2017 (SPO BA 2017), § 19

Master Biologie: SPO vom 21. Oktober 2014 (SPO Master 2014), § 18
Bachelor of Education: SPO vom 05.August 2015 (SPO Bachelor of Education 2015), §18

Danach können die im Studienplan jeweils geforderten Leistungen auch durch Anerkennung externer Leistungen erbracht werden.

Externe Leistungen können dabei wiefolgt erworben sein

1. innerhalb des Hochschulsystems (weltweit)

2. außerhalb des Hochschulsystems (an Institutionen mit genormtem Qualitätssicherungs- systemen; die Anerkennung kann versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden sollen)

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der Studierenden, unter der Voraussetzung, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen.

Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss, der nach Anhörung der zuständigen Fachvertreter über die Anerkennung und ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet.

Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, werden im Notenauszug als „anerkannt“ ausgewiesen. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme wird die Note übernommen, bei Nichtvergleichbarkeit kann eine Umrechnung erfolgen.
 

 

Vorgehensweise für Erstsemester

Konkrete Vorgehensweise:

  • Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen aktuellen Version des Modulhandbuches ihres Studiengangs.
  • Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcripts und entsprechenden Auszügen aus den Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlich, Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
  • Handelt es sich dabei um Leistungen, die an Bildungseinrichtungen erworben wurden, die nicht zum Hochschulsystem gehören oder auch um berufliche Leistungen, so kann eine Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtungen an denen die Leistungen erbracht wurden über ein genormtes Qualitätssicherheitssystem verfügen. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.
  • Besprechen Sie gegebenenfalls bereits jetzt Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung Frau Dr. Urszula Weclawski während der Sprechstundenzeiten ab.
  • Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular (doc)

    aus und reichen Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter/Ansprechpartner ein.
  • Den oder die von den Fachvertretern ausgefüllten Anträge legen Sie dann wieder in der Fachstudienberatung Biologie zur Weiterleitung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission vor.
  • Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinatorin.

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    Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester

    Der Bewerbung ist ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen. Zusätzlich ist für alle für eine Anerkennung relevanten Leistungen ein Auszug aus dem Modulhandbuch erforderlich, um eine Gleichwertigkeitsprüfung vornehmen zu können. Der Prüfungsausschuss

    entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester.

    Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistungen erfolgt nach der Immatrikulation auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation (konkrete Vorgehensweise: s.u.).

    Es wird dringend empfohlen vor der Bewerbung eine Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen. Für Bewerber zum 4. oder einem höheren Fachsemester ist eine vorhergehende Beratung am ZIB (Zentrum für Information und Beratung) Pflicht. Die Beratungs-Bescheinigung muss bei der Bewerbung vorgelegt werden.

     

    Studiengangswechslern aus den Studiengängen Bachelor Chemie oder Chemische Biologie oder auch vom Bachelor Biologie zu Bachelor of Education Biologie und umgekehrt am KIT reicht als Nachweis der Notenauszug des KIT mit Verifizierungscode.
     

    Konkrete Vorgehensweise:

  • Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen aktuellen Version des Modulhandbuchs Bacher/Master Lebensmittelchemie.
  • Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcripts und entsprechenden Auszügen aus den Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlich, Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
  • Handelt es sich dabei um Leistungen, die an Bildungseinrichtungen erworben wurden, die nicht zum Hochschulsystem gehören oder auch um berufliche Leistungen, so kann eine Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtungen an denen die Leistungen erbracht wurden, überein genormtes Qualitätssicherheitssystem verfügen. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.

  • Besprechen Sie Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung. Lassen Sie sich falls erforderlich eine Beratungsbescheinigung ausstellen. Eine Beratung zum Fach Biologie erhalten Sie bei Dr. Urszula Weclawski (bitte Sprechzeiten einhalten oder einen Termin vereinbaren)
    Reichen Sie die Unterlagen nach Punkt 2 mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.
  • Beantragen Sie nach erfolgter Immatrikulation die Anerkennung der Leistungen.
  • Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular (doc)

      aus und reichen den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter (siehe Anhang S. 5) ein.
  • Den oder die von den Fachvertretern ausgefüllten Anträge legen Sie dann wieder in der Fachstudienberatung Lebensmittelchemie zur Weiterleitung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission vor.
  • Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinator/in.

     
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    Anerkennungen von Leistungen eines Auslandsauenhaltes

    Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes an einer ausländischen anerkannten Hochschule erbracht werden, können und sollen so weit wie möglich anerkannt werden. Dazu ist bei einigen Austauschprogrammen wie z.B. ERASMUS, die Anerkennungsmöglichkeit vor dem Auslandsaufenthalt zu prüfen und zu dokumentieren. In allen anderen Fällen ist es notwendig, eine eventuelle Anerkennungsmöglichkeit vorher mit den jeweiligen Fachvertretern am KIT zu besprechen und die Absprache ebenfalls schriftlich zu dokumentieren.

    Bitte füllen Sie das Anerkennung-Formular (doc)

    Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten erhalten Sie auch auf der Seite Exchange Programs

     

    Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt zu stellen.
     

    Konkrete Vorgehensweise vor dem Auslandsaufenthalt:

  • Kontaktieren Sie zunächst die für die Beratung bei Auslandsaufenthalten zuständige Fachstudienberatung Prof. Lennart Hilbert .
  • Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen bei dem jeweiligen Fachvertreter.
  • Füllen Sie dazu das Antragsformular für die Anerkennungszusage aus und reichen Sie den Antrag bei dem jeweils zuständigen Fachvertreter (siehe Anhang S. 5) ein.
  • Den oder die von den Fachvertretern ausgefüllten Anträge legen Sie dann wieder in der Fachstudienberatung Lebensmittelchemie zur Weiterleitung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission vor.
  • Der Antrag wird nach Prüfung dann durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt.
  • Sie erhalten eine Anerkennungszusage durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
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    Konkrete Vorgehensweise nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Frist: Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
  • Reichen Sie die Anerkennungszusage und das 

    Anerkennungs-Formular (doc)

      beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein.
  • Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch den/die Leistungskoordinator/in.
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    Zuständige Fachvertreter/in für die Anerkennung von Prüfungsleistungen

     

    Fachgebiet

     

    Fachvertreter

     

    Alle Module der Biologie

     

    Prof. Dr. Jörg Kämper

     

    Allgemeine Chemie

     

    Prof. Dr. Silke Behrens

     

    Organische Chemie

     

    Dr. Norbert Foitzik

     

    Mathematik

     

    Prof. Dr. Jörg Kämper

     

    Mikrobiologie

     

    Prof. Dr. Reinhard Fischer

     

    Statistik

     

    Prof. Dr. Bernhard Klar