Für die Bachelorarbeit stehen grundsätzlich im Anschluss an Modul 8 vier Monate Zeit zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 120 LP erreicht haben. (Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss)
Dem Modul Bachelorarbeit sind 15 LP zugeordnet. Es besteht aus der Bachelorarbeit (12LP) und einer Präsentation (3LP). Die Präsentation hat spätestens bis 30 Tage nach Abgabe der Bachelorarbeit zu erfolgen.
Wichtig: Die Bachelorarbeit muss spätestens 1 Monat nach Beginn der Arbeit in CAS angemeldet werden. (Prozess siehe unten). Die Studienkommission behält sich auch das Recht vor, in Einzelfällen Laborbücher zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob in der Arbeit dargestellten Experimente innerhalb der angemeldeten Bearbeitungszeit erzielt worden sind. Ergebnisse, die NICHT in während der angemeldeten Bearbeitungszeit gemacht wurden (z. Bsp. während den Arbeiten vorausgegangenen Laboraufenthalten) müssen als solche gekennzeichnet werden.
Es müssen in der Anmeldung zwei Gutachter/innen angegeben werden: Erstgutachter/in muss ein professorales Mitglied der Biologie sein (siehe Prüferliste). Zweitgutachter/in ist i.d.R. Betreuer/in der Arbeit, auch hier darf nur ein auf der Prüferliste aufgeführter Name eingetragen werden.
Fast Track Möglichkeit: Da die Bachelorarbeits-Note wichtig für die Gesamtnote ist, besteht die Möglichkeit, die Arbeit bereits am 30.06. des jeweiligen Jahres abzugeben, dann garantieren wir eine Eintragung der Bachelorabeitsnote bis spätestens 11.07. (Bewerbungsschluss für die Master-Bewerbungen ist der 15.07.), sodass Sie sich mit dieser Note bewerben können. Sie können sich auch ohne Bachelorarbeitsnote auf einen Masterplatz bewerben, rücken dann aber je nachdem in der Rangliste weiter nach unten.
Zur Anmeldung bitte das folgende verlinkte Formular ausfüllen, absenden und die erstellte pdf-Datei unterzeichnet an die ErstprüferInnen zum Eintragen im CAS zuschicken.
Falls Sie eine externe Arbeit durchführen, muss das vom Prüfungsauschuss vorher bewilligt werden (zum Antrag auf Genehmigung der externen Abschlussarbeit). Sie brauchen in diesem Fall zusätzlich zur Anmeldung eine Betreuungszusage. Die Betreuungszusage muss folgendes beinhalten:
Der/die betreuende Person sichert zu, dass die Arbeit beteut wird und die notwendigen Mittel für Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie zusätzlich das KIT-Merkblatt – Externe Abschlussarbeiten (Stand: Juli 2017).